So funktioniert die Rettungskette

Schritt für Schritt Leben retten

Krankheiten oder Unfälle können Menschen in lebensbedrohliche Zustände versetzen. Ihre bestmögliche Versorgung ist in der Rettungskette definiert – Schritt für Schritt, vom Auffinden einer gefährdeten Person über Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen in der Notaufnahme einer Klinik.

Die Rettungskette besteht in der Regel aus fünf Gliedern. In anderen Darstellungen können es auch mehr oder weniger Glieder sein, die Maßnahmen sind aber immer die gleichen. Der genaue Ablauf der Rettungskette hängt von der individuellen Notsituation ab.

Rettungskette nach einem Autounfall

1. Sofortmaßnahmen

Als Ersthelfer:in sollte zunächst ein Überblick verschafft werden: Was ist hier los? Gibt es Verletzte und wenn ja, wie viele sind es? Können weitere Personen helfen? Gibt es eine unmittelbare Gefahr für Folgeunfälle? Dann muss die Unfallstelle abgesichert und mögliche Verletzte aus der Gefahrenzone gebracht werden.

Ganz wichtig: Der Eigenschutz geht immer vor! Helfende sollten sich auf keinen Fall selbst in Gefahr bringen, im schlimmsten Fall könnte das zu weiteren Unfällen führen und weitere Hilfe kann nicht mehr geleistet werden.

Das eigene Fahrzeug sicher und mit eingeschaltetem Warnblinker abstellen. Dabei unbedingt auch die Regeln für die Bildung einer Rettungsgasse beachten. Dann eine reflektierende Warnweste anziehen, sie hilft dabei, besser gesehen zu werden. Trotzdem sofort von der Straße gehen und unbedingt hinter der Leitplanke bleiben, wenn es eine gibt.

Beim Verlassen des Fahrzeugs direkt den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck mitnehmen. Letzteres muss in ausreichender Entfernung und gut sichtbar aufgestellt werden. Auf der Autobahn sollte das 150-400 Meter, auf der Landstraße 100 Meter und innerorts 50 Meter vor der Gefahrenstelle sein.

Zur Orientierung: Auf deutschen Autobahnen stehen Leitpfosten immer in einem Abstand von 50 Metern zueinander.

2. Notruf 112

Als nächstes den Notruf wählen, entweder mit einem (Mobil-)Telefon oder von einer Notrufsäule aus. Auf deutschen Autobahnen steht alle zwei Kilometer eine der unverkennbaren orangenen Säulen am Straßenrand.

Gut zu wissen: An kleinen Pfeilen auf den Leitpfosten ist zu sehen, in welcher Richtung sich die nächstgelegene SOS-Säule befindet. Von einer Notrufsäule aus getätigte Anrufe werden direkt an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet.

Mit Handys und Festnetztelefonen ist der Notruf unter der Rufnummer 112 zu erreichen. Die Nummer gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Staaten der Welt. Die zuständige Leitstelle nimmt den Anruf entgegen und schickt die notwendige Hilfe. Das kann der Rettungsdienst, die Polizei oder die Feuerwehr sein – einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen. Mehr dazu, wann in einem medizinischen Notfall zusätzlich zum Rettungswagen auch ein:e Notfallmediziner:in mitkommt, steht hier.

Damit die Fachkraft auf der Leitstelle erkennt, um welchen Notfall es sich handelt, müssen die Hilfeersuchenden ALLE Fragen beantworten – zu frühes Auflegen, in der Nervosität, kann dazu führen, dass die Fachkraft z.B. nicht weiß, wo der Einsatzort ist. Diese fünf „W-Fragen“ 

  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte (Erkrankte) gibt es?
  • Welche Verletzungen (Erkrankungen) liegen vor?
  • Warten: Gibt es Rückfragen durch den Disponenten der Leitstelle?

Nicht zu früh auflegen, sondern am Telefon bleiben, bis das Gegenüber das Gespräch beendet. Wo genau ein Unfall auf der Autobahn stattgefunden hat, lässt sich übrigens an den kleinen blauen Kilometerschildern ablesen, die im Abstand von 500 Metern hinter der Leitplanke stehen.

3. Erste Hilfe

Der Rettungsdienst kommt in der Regel sehr schnell, doch besonders bei schweren Verletzungen können Augenblicke über Leben und Tod entscheiden. Bis zum Eintreffen der Rettungsmittel liegt es an den Ersthelfenden, die Verletzen zu versorgen. Dafür gibt es den Erste-Hilfe-Kasten – und den Erste-Hilfe-Kurs, in dem das richtige Verhalten erlernt werden kann. Im besten Fall sollte ein Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig wiederholt werden.

Am wichtigsten sind, je nach Verletzung und Erkrankung, folgende Maßnahmen:

  • Bei Kreislaufstillstand: Herzdruckmassage mit Beatmung durchführen
  • Bei starken Blutungen: Druckverband anlegen, verletzte Körperteile hoch lagern
  • Bei Bewusstlosigkeit: Verletzte in stabile Seitenlage bringen (bei vorhandener Atmung)

Es ist außerdem wichtig, weiterhin die Atmung und das Bewusstsein stetig zu überprüfen.

4. Rettungsdienst

Sobald die Rettungskräfte eintreffen, übernehmen diese dann die Notfallversorgung an der Unfallstelle und die Beförderung der verletzten Person. Ersthelfende können können unterstützen, indem sie den Rettungskräften den Weg weisen und über alles Wichtige informieren.

5. Krankenhaus

Das letzte Glied der Rettungskette ist die Klinik. Sie übernimmt mit dem Eintreffen der Verletzten deren medizinische Versorgung.

Wie bereiten sich die Fachkräfte auf solche Ereignisse vor?

Das professionelle Vorgehen von Rettungsdienst und Krankenhaus basiert auf über lange Jahre optimierten Abläufen, die immer wieder trainiert werden. Anders ist es bei zufälligen Ersthelfenden und den dann durchzuführenden Sofortmaßnahmen. Obwohl es nicht unwahrscheinlich ist, in eine derartige Situation zu geraten, in der dringend geholfen werden muss, sind viele Menschen im Ernstfall überfordert und wissen nicht, was zu tun ist. Das ist nachvollziehbar – es fehlt die Erfahrung der Profis und der letzte Erste-Hilfe-Kurs ist vermutlich viel zu lange her.

Wie wäre es also, den mal wieder aufzufrischen? Das geht jederzeit und schadet nie. Denn wie bei einer echten Kette müssen auch alle Glieder der Rettungskette stabil sein und optimal ineinandergreifen, damit sie nicht bricht. Darum sollten sich alle Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten so vorbereiten, dass sie im Ernstfall wissen, was zu tun ist.

Grundsätzlich ist (fast) alles besser, als nichts zu tun.

Übrigens: In einer Notsituation nicht zu helfen, obwohl es erforderlich und zumutbar wäre, erfüllt nach § 323c StGB den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Das kann zu einer empfindlichen Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe führen. Gleiches gilt, wenn Helfende behindert werden, Hilfe zu leisten.

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