Ist jemand schwer verletzt oder hat plötzlich auftretende, schwere Krankheitssymptome, sollte man sofort die 112 wählen. Dann kommt so schnell wie möglich ein Rettungswagen, manchmal auch ein:e Notfallmediziner:in.
Bei Wahl der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 wird eine Verbindung zur nächstgelegenen, Integrierten Leitstelle aufgebaut, auch Notrufzentrale oder Rettungsleitstelle genannt. Dort laufen Feuerwehr und Rettungsdienst zusammen. Die Polizei kontaktiert kann in Deutschland unter der Rufnummer 110 erreicht werden. Die Mitarbeitenden der Leitstellen sind speziell geschult und erfragen am Telefon alle wichtigen Informationen, um herauszufinden, was passiert ist und welches Rettungsmittel zum Einsatzort geschickt werden muss.
In manchen medizinischen Notfällen, zum Beispiel nach Unfällen oder bei plötzlichen schweren Krankheitssymptomen, begleiten die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle die Erste-Hilfe-Maßnahmen telefonisch, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte. Genaueres dazu steht in unserem Artikel über die Rettungskette.
Die Leitstelle entscheidet darüber, welche Rettungsmittel erforderlich sind. Manchmal genügt es, einen Rettungswagen (RTW) zu entsenden, in anderen Fällen kommt direkt auch der diensthabende Notarzt bzw. die diensthabende Notärztin mit. Das geschieht unter anderem bei Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, schweren Verletzungen oder Herzproblemen. Der Notarzt wird mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zur Einsatzstelle befördert.
Natürlich kann das NEF auch nachträglich angefordert werden, zum Beispiel dann, wenn die Besatzung des Rettungswagens feststellt, dass sich der Zustand einer Person verschlechtert oder spezielle Medikamente oder Eingriffe nötig sind, die nur von Mediziner:innen verabreicht bzw. durchgeführt werden können.
Wenn man ein Martinshorn hört (und spätestens daraufhin eine Rettungsgasse bildet), sieht man häufig einen Rettungswagen und direkt dahinter ein Notarzteinsatzfahrzeug. Diese getrennte Anreise von Rettungswagen und Notfallmediziner:in nennt man Rendezvous-System. Das Verfahren gibt es in Deutschland bereits seit 1964.
Damit treffen beide gleichzeitig an der Einsatzstelle ein, aber im jeweils eigenen Fahrzeug. Das hat den Vorteil, dass der Notarzt bzw. die Notärztin direkt nach dem Einsatz, wenn die verletzte bzw. erkrankte Person vom RTW zur Klinik gebracht wird, verfügbar für Folgeeinsätze ist. Diese Flexibilität ist der Grund dafür, dass die Notfallmediziner:innen nicht einfach mit dem Rettungsdienst im RTW zum Einsatzort fahren, sondern fast immer mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind. Zusätzlich ist das Fahrzeug mit einem Rettungsassistent:in oder einem Notfallsanitäter:in besetzt (mehr über die Unterschiede zwischen den Berufsbildern steht hier). In unwegsamen Gelände kommen auch Hubschrauber zum Einsatz, um eine Beförderung der verletzten oder erkrankten Person gewährleisten zu können. Auch werden Hubschrauber eingesetzt, wenn der Zeitvorteil gegenüber dem bodengebundenen Rettungsdienst wesentlich zu sein scheint.
Besteht die Gefahr, dass die verletzte bzw. erkrankte Person unterwegs plötzlich ärztliche Hilfe benötigt, begleitet das Notarzteinsatzfahrzeug den Rettungswagen auf dem Weg in die Klinik. Lässt es der Gesundheitszustand der beförderten Person zu, muss das NEF nicht mit zur Klinik fahren, sondern ist sofort wieder einsatzbereit.
Übrigens: Sobald ein Notarzt oder eine Notärztin einem Rettungswagen zusteigt, ändert sich die Bezeichnung des Rettungsmittels auf Notarztwagen.