Damit Compliance-Vorfälle frühzeitig aufgedeckt werden können und eine eventuelle Schadensabwendung bzw. Schadensminderung möglich wird, ist in der gemeinnützige Gesellschaft für Mobile Medizinische Dienste mbH (momeD gGmbH) ein Hinweisgebersystem eingerichtet worden. Es geht vorwiegend um Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße wie beispielweise Korruption, also Straftaten oder andere schwerwiegende Regelverstöße mit potenziell erheblichem Finanz- oder Reputationsschaden für die momeD gGmbH, den DRK-Gesamtverband oder die Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Allgemeinen. Hinweise können durch Mitarbeitende der momeD gGmbH sowie durch Externe über das Hinweisgebersystem abgegeben werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Datenverarbeitung auf Basis des HinSchG
Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich im Rahmen der durch das HinSchG gesetzten gesetzlichen Vorgaben statt. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist § 10 HinSchG, wonach HinSchG-Meldestellen im Sinne von §12 HinSchG befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in den §§ 13 und 14 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Auch die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Gesundheitsdaten, ist insoweit erlaubt, wobei angemessene Maßnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen getroffen werden.
Alle Mitarbeitende der gemeinnützigen Gesellschaft für Mobile Medizinische Dienste mbH sowie Kunden*innen, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen haben die Möglichkeit, Compliance-Verstöße über unsere externe Hinweisgebermeldestelle abzugeben.
Webbasiertes Hinweisgeberportal: https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/momed
Weitere Kommunikationswege zur Hinweisgebermeldestelle/Ombudsstelle (ein der Verschwiegenheit unterliegender Rechtsanwalt) sind:
E-Mail: momed@hinweisgeben.online
Telefonisch: 0800 0000 812
Persönlich: einen Termin können Sie unter o.g. Telefonnummer vereinbaren.
Es besteht die Möglichkeit ein Gespräch mit der Ombudsperson zu führen im Rahmen eines Telefontermins oder eines Videoanrufes.
Auf Wunsch ist auch ein persönliches Treffen möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Sie sollten bei einer Meldung folgende fünf Fragen berücksichtigen:
Wer? – Um was geht es? Wer ist betroffen?
Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
Wann? – Wann war der Vorfall?
Wie? – Wie oft ist der Vorfall passiert? Wie hat sich der Vorfall ereignet?
Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?