Hinweisgeberschutz

Hinweisgebersystem


Damit Compliance-Vorfälle frühzeitig aufgedeckt werden können und eine eventuelle Schadensabwendung bzw. Schadensminderung möglich wird, ist in der gemeinnützige Gesellschaft für Mobile Medizinische Dienste mbH (momeD gGmbH) ein Hinweisgebersystem eingerichtet worden. Es geht vorwiegend um Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße wie beispielweise Korruption, also Straftaten oder andere schwerwiegende Regelverstöße mit potenziell erheblichem Finanz- oder Reputationsschaden für die momeD gGmbH, den DRK-Gesamtverband oder die Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Allgemeinen. Hinweise können durch Mitarbeitende der momeD gGmbH sowie durch Externe über das Hinweisgebersystem abgegeben werden.

  • Die Hinweisgeberstelle wird durch eine Ombudsstelle mit unabhängigen Vertrauensanwälten ausgeführt. Die Ombudsstelle ist eine neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebenden wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert. Die Ombudsstelle leitet notwendige Schritte zur Aufklärung ein, prüft und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig.
  • Diese Ombudsstelle wird den Anforderungen aus der EU-Hinweisgeberrichtlinie sowie des nationalen Hinweisgeberschutzgesetz gerecht. Auf Grundlage ihres Mandats stehen die Ombudspersonen in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsleitung. Sie nehmen Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit der momeD gGmbH entgegen.
  • In der momeD gGmbH werden keine Handlungen geduldet, die sich gegen Personen richten, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße
    gemeldet haben. Das eingerichtete Hinweisgebersystem nimmt somit den Schutz der Hinweisgebenden in den Fokus

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Datenverarbeitung auf Basis des HinSchG
Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich im Rahmen der durch das HinSchG gesetzten gesetzlichen Vorgaben statt. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist § 10 HinSchG, wonach HinSchG-Meldestellen im Sinne von §12 HinSchG befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in den §§ 13 und 14 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Auch die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Gesundheitsdaten, ist insoweit erlaubt, wobei angemessene Maßnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen getroffen werden.

Ich möchte einen Compliance-Hinweis abgeben – wie kann ich das machen?


Alle Mitarbeitende der gemeinnützigen Gesellschaft für Mobile Medizinische Dienste mbH sowie Kunden*innen, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen haben die Möglichkeit, Compliance-Verstöße über unsere externe Hinweisgebermeldestelle abzugeben.

Webbasiertes Hinweisgeberportal: https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/momed

  • Bei einem anonymen Hinweis in unserem Hinweisgeberportal wird nach der Eingabe Ihrer Informationen ein anonymes elektronisches Postfach erstellt.
  • Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten. Diese müssen Sie unbedingt aufbewahren, damit Sie in Zukunft auf Ihr Postfach zugreifen können, denn nur über dieses anonyme Postfach können wir dann mit Ihnen kommunizieren.
  • Nachfolgend können Sie einen Hinweis in unserem Hinweisgeber-System geben (auch vollständig anonym)
  • Ein Hinweis muss aber nicht anonym abgebeben werden. Sie können im anonymen Hinweisgebersystem, wenn Sie dies wünschen, jederzeit Ihre Kontaktdaten angeben, und sich so zu erkennen geben.

Weitere Kommunikationswege zur Hinweisgebermeldestelle/Ombudsstelle (ein der Verschwiegenheit unterliegender Rechtsanwalt) sind:

E-Mail: momed@hinweisgeben.online
Telefonisch: 0800 0000 812
Persönlich: einen Termin können Sie unter o.g. Telefonnummer vereinbaren.
Es besteht die Möglichkeit ein Gespräch mit der Ombudsperson zu führen im Rahmen eines Telefontermins oder eines Videoanrufes.

Auf Wunsch ist auch ein persönliches Treffen möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Hinweise abgeben – folgendes sollten Sie beachten.

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Sie sollten bei einer Meldung folgende fünf Fragen berücksichtigen:

Wer? – Um was geht es? Wer ist betroffen?
Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
Wann? – Wann war der Vorfall?
Wie? – Wie oft ist der Vorfall passiert? Wie hat sich der Vorfall ereignet?
Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

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